Nationalsozialistische Schreibtischtäter in Würdigungen zu Rechtslehrern
Abstract
In diesem Beitrag werden Diskussionen untersucht, die sich mit jenen Rechtslehrer-Würdigungstexten befassen, die zumindest teilweise (so Hubert Treibers Metastudie 1979) die „Zeit der Verstrickung“ und damit ‚Schreibtischtaten‘ (Bluttaten inklusive) im Deutschfaschismus bis 1945 besonders herausstellen. Zu der Diskussion um Treibers „Juristische Lebensläufe“ sind andere hinzugefügt: herum um Luhmann 1965 (kritisiert von Reemtsma und Kühl), Maschke 1987/2012, Renk/Sudhoff 1988 sowie Doehring 2008 (kommentiert von Rüthers). Diese fünf Kommunikationszusammenhänge werden daraufhin verglichen, welches Beobachtungsinstrumentarium zu sozialen Erwartungen (speziell Norm-, Motivations-, Moral-, Person- sowie Zeittheorie) in den fokalen Texten zur Kennzeichnung der Würdigungen verwendet wird. Obwohl nur zwei von ihnen (Treiber, Luhmann) sich explizit soziologischen Ansprüchen unterstellen, unterscheiden sie sich weniger als szientistisch (speziell: soziologistisch) erwartbar. Es wird untersucht, wie man das erklären kann. Es kann daran liegen, dass Szientismus in der Form des Soziologismus unangebracht ist. Die Hypothese wird bestätigt, dass der ‚Realitätskontakt‘ einer soziologischen Theorie es schafft, Gemeinsames von soziologischen und anderen Beobachtungsformen zu finden. Dieser Kontakt findet nicht nur mit Realitätstests (Verwendung empirischer Methodik) sondern auch mit Realitätsbezug (einer Theoriemethodik) statt, d. h. dadurch, dass man soziologische Begriffe auf Selbstabstraktionen des außersoziologischen Gegenstandsbereichs ‚aufruhen‘ lässt. Heißt das, dass Begriffe (z.B. auch solche des Rechts) in die Soziologie diffundieren? In der „Anwendungsforschung“ hat man gegenteilig die Diffusion soziologischer Erkenntnis in außersoziologische Bereiche (auch ins Recht) untersucht.