Zeitschrift für Rechtssoziologie https://submissions.zfrsoz.info/ojs/index.php/zfrsoz <p>Die seit dem Jahr 1980 erscheinende „Zeitschrift für Rechtssoziologie – The German Journal of Law and Society" versteht sich als Forum für die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Recht im gesellschaftlichen Kontext bzw. der Beziehung von Recht und Gesellschaft.</p> De Gruyter de-DE Zeitschrift für Rechtssoziologie 2366-0392 Der Rechtsbegriff des lebenden Rechts https://submissions.zfrsoz.info/ojs/index.php/zfrsoz/article/view/94 <p>Eugen Ehrlichs „lebendes Recht“ zählt zu den Schlüsselbegriffen rechtssoziologischer oder rechtsanthropologischer Forschung. Als Chiffre für nicht-staatliches oder nicht-herrschaftliches Recht hat der Begriff auch in rechtsvergleichenden, transnationalen oder völkerrechtlichen Rechtswissenschaften heute eine steile internationale Karriere hingelegt. Demgegenüber werden Ehrlichs Ausführungen zur Unterscheidung von rechtlichen und außerrechtlichen Normen oft als „Gefühlstheorie“ des Rechts abgetan. Am Rechtsbegriff scheint Ehrlich gescheitert zu sein. Dabei formuliert das „lebende Recht“ selbst einen gesellschaftlichen Rechtsbegriff. Ihm und seinen Schwierigkeiten widmet sich dieser Beitrag.</p> Ralf Seinecke Copyright (c) 2024 Zeitschrift für Rechtssoziologie https://www.degruyter.com/publishing/services/rechte-lizenzen 2024-07-05 2024-07-05 44 1 Rezension zu Jonas Bens "The Sentimental Court" https://submissions.zfrsoz.info/ojs/index.php/zfrsoz/article/view/126 Stephanie Schmidt Copyright (c) 2024 Zeitschrift für Rechtssoziologie https://www.degruyter.com/publishing/services/rechte-lizenzen 2024-07-05 2024-07-05 44 1 Introduction on "Society’s Constitutions" https://submissions.zfrsoz.info/ojs/index.php/zfrsoz/article/view/127 <p>[Kein Abstract zum Editorial!]</p> Malte-C. Gruber Vagias Karavas Copyright (c) 2024 Zeitschrift für Rechtssoziologie https://www.degruyter.com/publishing/services/rechte-lizenzen 2024-07-05 2024-07-05 44 1 "Doch sein Gerechtigkeitssinn machte ihn zum Räuber und Mörder." https://submissions.zfrsoz.info/ojs/index.php/zfrsoz/article/view/102 <p>Teubner’s article on self-subversive justice is an inspiring example of the way in which he tries to move forward Luhmann’s sociological endeavour of understanding law in terms of how it understands itself. Moving Luhmann’s autopoietic systems theory forward is something that Teubner significantly does in many of his writings. Here he contrasts various social and legal philosophical accounts with a potential sociological account of justice that utilises the contrasting versions of both Luhmann’s autopoietic systems theory and Derrida’s deconstruction theory. To appreciate how justice operates as self-subversive is to appreciate how law cannot avoid striving to overcome itself, and how justice both in its many universal and alterity forms enables this. Teubner gets close to marrying not only Luhmann and Derrida, but also sociological theory and literary or poetic theory; also marrying judicial creativity with that of other creative arts. Law constantly looks to justice within its own practices, but at the same time beyond those practices and thereby challengingly confronting itself and its search for justice in doing so.</p> David Schiff Richard Nobles Copyright (c) 2024 Zeitschrift für Rechtssoziologie https://www.degruyter.com/publishing/services/rechte-lizenzen 2024-07-05 2024-07-05 44 1 My Numerous Detours https://submissions.zfrsoz.info/ojs/index.php/zfrsoz/article/view/103 <p style="font-weight: 400;">Zusammenfassung</p> <p style="font-weight: 400;">Der Autor reagiert auf die Beiträge dieses Sonderhefts, die sich mit seinen wissenschaftlichen Arbeiten befassen, auf zweierlei Weise. In seiner ersten, eher allgemeinen Reaktion zeichnet er die Einflüsse nach, die verschiedene Institutionen und Personen auf ihn ausübten und sich in seinen Arbeiten zur Privatrechtstheorie niederschlugen. Im Rückblick versteht er sowohl seine langjährigen Auslandsaufenthalte als auch seine Beschäftigung mit außerjuristischen Disziplinen, besonders der Systemtheorie und der Rechtssoziologie, als eine Suche nach der Identität des Privatrechts in fremden Rechtsordnungen wie in fremden Disziplinen. Am Ende dieser Suche steht das Konzept des gesellschaftlichen Konstitutionalismus. Danach wird das Privatrecht als genuine Gesellschaftsverfassung verstanden, genauer: als die Rechtsverfassung der Selbstorganisation einer Vielfalt von sozialen Systemen.</p> <p style="font-weight: 400;">&nbsp;</p> <p style="font-weight: 400;">In einer zweiten eher speziellen Reaktion geht der Autor auf einige der Fragen ein, welche die anderen Autoren des Sonderhefts aufwerfen. In rechtssoziologischer und in rechtsdogmatischer Perspektive spricht der Autor Probleme einer Gesellschaftsverfassung an, die einerseits außerhalb der Grenzen des Nationalstaates in transnationalen politischen Prozessen und andererseits außerhalb des institutionalisierten politischen Sektors, in den "privaten" Sektoren der Weltgesellschaft, entstehen. Sie kreisen um das theoretische und praktische Potenzial des gesellschaftlichen Konstitutionalismus: wie in den nicht-staatlichen Institutionen, den neuen Machtzentren der Gesellschaft, besonders in den entstehenden sozio-digitalen Institutionen, das Recht die normativen Bedingungen für Grundrechte, Rechtsstaatlichkeit, demokratische Partizipation und heute zunehmend für ökologische Sensibilität setzen kann.</p> <p style="font-weight: 400;">&nbsp;</p> <p style="font-weight: 400;">&nbsp;</p> Gunther Teubner Copyright (c) 2024 Zeitschrift für Rechtssoziologie https://www.degruyter.com/publishing/services/rechte-lizenzen 2024-07-05 2024-07-05 44 1 Globale Bukovina’: Gunther Teubners Homage an Eugen Ehrlich https://submissions.zfrsoz.info/ojs/index.php/zfrsoz/article/view/104 <p>Gunther Teubners Theorie des transnationalen, globalisierten und fragmentierten Rechts beruht auf der polyzentrischen Entstehung von Recht im Kontext sozialer Interaktionen. In diesem Artikel wird die von Gunther Teubner selbst hergestellte Verbindung zwischen seinem Verständnis und Eugen Ehrlichs Theorie des "lebendigen Rechts" untersucht. Diese Verbindung wird als Ergebnis eines Gegensatzes zwischen zwei grundlegenden Paradigmen der Rechtstheorie analysiert: dem "kreationistischen" und dem "evolutionistischen" Verständnis des Rechts. Gunther Teubners Hommage an Eugen Ehrlich trägt dazu bei, die kritische Kraft und aktuelle Relevanz des Denkens dieses Begründers der Rechtssoziologie aufzuzeigen. Ausgehend von den Theorien, die Gunther Teubner heute vertritt, scheint das Werk von Eugen Ehrlich also immer noch nützlich zu sein, um über den heutigen Stand des Rechts nachzudenken.</p> Rabault Copyright (c) 2024 Zeitschrift für Rechtssoziologie https://www.degruyter.com/publishing/services/rechte-lizenzen 2024-07-05 2024-07-05 44 1 Die Cupola im Anthropozän https://submissions.zfrsoz.info/ojs/index.php/zfrsoz/article/view/105 <p>Eine der Zukunftsaufgaben des Rechts besteht darin, Möglichkeiten der Konfliktbehandlung zu schaffen, die den grundlegenden Erfordernissen des Umwelt- und Klimaschutzes gerecht werden. Klimaverantwortung als kollektive ökologische Verantwortung wird dabei sowohl von staatlicher Politik als auch von wirtschaftlichen Unternehmungen gesellschaftlich erwartet und zunehmend auch rechtlich eingefordert. Mit der Perspektive eines ökologischen Privatrechts, das schutzwürdige Interessen und Rechtssubjektivität von der Verletzbarkeit her denkt, eröffnen sich den vielfältig Betroffenen entsprechend neue Rechtswege, um gegen drohende Klimagefahren oder -schäden vorzugehen und nach Ausgleich zu suchen. Durch gemeinsam erlittene Klimakatastrophen schicksalhaft verbunden, finden Lebensgesamtheiten zusammen, als Assoziationen von menschlichen und auch nichtmenschlichen Wesen,&nbsp; die allesamt tatsächlich zu den Verletzten zählen. Rechtsschutz für diese verletzten lebendigen Wesen kann sich danach nicht mehr ausschließlich auf menschliche Bedürfnisse richten, sondern muss sich auf die im Klimawandel besonders deutlich hervortretende ubiquitäre Verletzbarkeit aller Formen von Leben einstellen. Das ökologische Privatrecht der Zukunft wird mithin dafür sorgen müssen, dass die betroffenen Lebensgesamtheiten aus eigenem Recht klagen können. Auf diese Weise wäre ein wirksamer ökologischer Klimarechtsschutz zu leisten, dessen Aufgabe es schließlich ist, den im gesellschaftlichen Interesse getroffenen klimapolitischen Entscheidungen zur Durchsetzung zu verhelfen.</p> Malte-C. Gruber Copyright (c) 2024 Zeitschrift für Rechtssoziologie https://www.degruyter.com/publishing/services/rechte-lizenzen 2024-07-05 2024-07-05 44 1 Wiederherstellung der Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern durch Anti-Abtreibungsreformen: Kann „anonyme Kommunikationsmatrix“ von Gunther Teubner Feministinnen helfen? https://submissions.zfrsoz.info/ojs/index.php/zfrsoz/article/view/107 <p>Dieser Beitrag ist eine Erwiederung auf die neue Welle von Gesetzesänderungen, die den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch in mehreren Ländern der Welt einschränken haben und die n den letzten Jahren beobachteten globalen Fortschritte im Bereich der reproduktiven Rechte erheblich untergraben haben. Um dieses Problem anzugehen, werden in dem Artikel Erkenntnisse aus zwei wichtigen Literaturbereichen herangezogen, die normalerweise als theoretisch und ideologisch gegensätzlich wahrgenommen werden, nämlich feministische Rechtswissenschaft und Systemtheorie. Durch die Gegenüberstellung zweier wichtiger akademischer Literaturen deckt der Beitrag Lücken in beiden auf und zeigt die konzeptionellen Möglichkeiten auf, die in dieser Gegenüberstellung liegen. Der Beitrag befasst sich mit den Arbeiten von Drucilla Cornell und Gunther Teubner, die - trotz ihres sehr unterschiedlichen intellektuellen Hintergrunds - progressive Interpretationen der Systemtheorie vorgelegt haben. Außerdem er wird kritisch untersucht, ob der gesellschaftliche Konstitutionalismus Feministinnen helfen kann, die jüngsten Entwicklungen im Abtreibungsrecht weltweit zu erklären. Er setzt sich kritisch mit Teubners Argumenten über die Rolle der Menschenrechte bei der Begrenzung der expansiven Tendenzen sozialer Systeme wie Politik und Religion auseinander und zeigt die Grenzen von Teubners Argumenten in Bezug auf reproduktive Rechte und reproductive Gerechtigkeit auf. Gleichzeitig trägt der Artikel dazu bei, die zeitgenössische Relevanz systemtheoretischer Ansätze in untypischen Bereichen wie der reproduktiven Gerechtigkeit und der Geschlechterforschung zu verdeutlichen.</p> Atina Krajewska Copyright (c) 2024 Zeitschrift für Rechtssoziologie https://www.degruyter.com/publishing/services/rechte-lizenzen 2024-07-05 2024-07-05 44 1 When Gorillas Strike: Constitutional Protection of Non-Market-Institutions in Labor Law https://submissions.zfrsoz.info/ojs/index.php/zfrsoz/article/view/108 <p>Der „wilde Streik“ gegen die schlechten Arbeitsbedingungen der Fahrradkuriere des Lieferservices Gorilla Anfang 2021 endete in zahlreichen Kündigungen durch den Arbeitgeber. Die Gewerkschaften trugen den Streik nicht mit, so dass die Teilnahme an der Arbeitsniederlegung von den Gerichten als unzulässig gewertet wurde. Denn Streik ist nach deutschem Recht nur erlaubt als Druckmittel in Tarifverhandlungen. Jedoch drängt sich die Frage auf, ob es mit der Veränderung der Beschäftigungsformen und den damit einhergehenden Grenzen gewerkschaftlicher Interessenvertretung noch gerechtfertigt ist, das Streikrecht ausschließlich als Anhängsel der Tarifautonomie zu begreifen. Nicht nur der Druck des internationalen Rechts, sondern auch Gunther Teubners Konzept der Nicht-Mehrwert-Institutionen als notwendig widerständige Kollektivakteure gegen wirtschaftliche Profitzwänge fordern die Weiterentwicklung des rechtlichen Kollektivitätsschutzes ein. Alternative Arbeitskämpfe für die oft prekären Bedingungen der zunehmenden mobilen, digitalisierten und grenzüberschreitenden Erwerbsarbeit müssten dann unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden.</p> Isabell Hensel Copyright (c) 2024 Zeitschrift für Rechtssoziologie https://www.degruyter.com/publishing/services/rechte-lizenzen 2024-07-05 2024-07-05 44 1 We Accept: Bit-by-bit Constitution https://submissions.zfrsoz.info/ojs/index.php/zfrsoz/article/view/113 <p>[The Abstract is still missing]&nbsp;</p> Nofar Sheffi Copyright (c) 2024 Zeitschrift für Rechtssoziologie https://www.degruyter.com/publishing/services/rechte-lizenzen 2024-07-05 2024-07-05 44 1 The Best of All Possible Worlds: Gunther Teubner’s Theodicy https://submissions.zfrsoz.info/ojs/index.php/zfrsoz/article/view/121 <p>Beim vorliegenden Beitrag handelt es sich um eine kritische Lektüre von Gunther Teubners Text „Die Verfassung gesellschaftlicher Mehrwerte“. Auf der Grundlage dieses Textes wird Gunther Teubners Theodizee, d.h. seine Lehre von den faulen und irrationalen Grundlagen der modernen Ge-sellschaft und dem normativen Umgang mit ihnen, herausgearbeitet und genealogisch eingebettet. Der Beitrag endet dann mit Ausführungen zur „katechontischen“ Rolle, die das Recht nach Gunther Teubner in einer „ge-fallenen“ Gesellschaft zu spielen hat.</p> Vagias Karavas Copyright (c) 2024 Zeitschrift für Rechtssoziologie https://www.degruyter.com/publishing/services/rechte-lizenzen 2024-07-05 2024-07-05 44 1