https://submissions.zfrsoz.info/ojs/index.php/zfrsoz/issue/feed Zeitschrift für Rechtssoziologie 2023-11-30T00:00:00+01:00 Zeitschrift für Rechtssoziologie submissions@zfrsoz.info Open Journal Systems <p>Die seit dem Jahr 1980 erscheinende „Zeitschrift für Rechtssoziologie – The German Journal of Law and Society" versteht sich als Forum für die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Recht im gesellschaftlichen Kontext bzw. der Beziehung von Recht und Gesellschaft.</p> https://submissions.zfrsoz.info/ojs/index.php/zfrsoz/article/view/43 Der Begriff der Rechtskenntnis zwischen Anspruch und Wirklichkeit 2021-12-02T16:57:52+01:00 Robert Rothmann robert.rothmann@researchinstitute.at <p>Grundrechte sind in der österreichischen Bevölkerung nur spärlich bekannt. Ob dieses Ergebnis nun erstaunt oder als erwartbar angenommen wird, ändert nichts an der bisher fehlenden Analyse des Grundrechtswissens in Österreich. Der nachstehende Beitrag geht beiden Defiziten (fehlende Grundrechtskenntnis und mangelnde Analyse) nach und stellt weiterführende Überlegungen zur Rolle des Grundrechtswissens in einem demokratisch-liberalen Rechtsstaat an.</p> 2023-11-30T00:00:00+01:00 Copyright (c) 2023 Zeitschrift für Rechtssoziologie https://submissions.zfrsoz.info/ojs/index.php/zfrsoz/article/view/65 „Wie jeder normale Mensch auch“ 2022-09-16T10:35:22+02:00 Roman Thurn roman.thurn@posteo.net Jan Fährmann j-faehrmann@posteo.de Hartmut Aden hartmut.aden@hwr-berlin.de Alexander Bosch alexander.bosch@hwr-berlin.de <p>Der deutschen Polizei wird durch verschiedene gefahrenabwehr- und auch strafprozessrechtliche Regelungen die Möglichkeit eröffnet, proaktiv und unter bestimmten Umständen anlassunabhängig Personen zu kontrollieren. Dabei steht sie immer wieder in der Kritik, nach rassistischen Kriterien Personen für eine Kontrolle zu selektieren. Dieser Beitrag untersucht aus einer rechtssoziologischen Perspektive, welcher gesetzliche Entscheidungsspielraum für die Auswahl zur Kontrolle besteht, und nach welchen Kriterien die Polizei hierfür selektiert. Wir rekonstruieren hierfür die polizeiliche Verdachtsgenese als einen In-/Kongruenzprozess: Dabei orientiert sich der polizeiliche Verdacht im Kontext proaktiver Kontrollen am Verhalten der betreffenden Person, an personenbezogenen Merkmalen wie dem Alter, Geschlecht oder der zugeschriebenen Ethnizität, und dem Ort bzw. Raum ihres Antreffens. Wenn Beamt*innen diese verschiedenen Merkmale als in sich kongruent, bzw. als inkongruent mit polizeilichen Ordnungsvorstellungen wahrnehmen, identifizieren sie die Person als verdächtig. Diese Identifikationsleistung verdichtet sich in ihrer ‚Berufs- und Lebenserfahrung‘. Diese bleibt jedoch als Grundlage für Maßnahmen häufig intransparent und ist relativ resistent gegenüber etwaigen Irritationen. Die Polizei bewegt sich damit in einem rechtlichen Graubereich, der höchst anfällig ist für diskriminierende Formen des <em>profiling</em>.&nbsp;</p> 2023-11-30T00:00:00+01:00 Copyright (c) 2023 Zeitschrift für Rechtssoziologie https://submissions.zfrsoz.info/ojs/index.php/zfrsoz/article/view/69 Vertikale Kooperation im Völkerstrafrecht 2023-01-19T09:26:12+01:00 Henning de Vries henning.devries@gmail.com <p>Mit dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) und dem im Römischen Statut kodifizierten Völkerstrafrecht ist die individuelle Strafbarkeit außerhalb nationaler Rechtsordnungen etabliert. Diese Entwicklung verändert das Verhältnis von Staaten, internationalen Organisationen wie Gerichten und Individuen in einer globalen Rechtsordnung. Der Beitrag geht der Frage nach, wie sich die Struktur des Völkerstrafrechts entwickelt hat. Die Vermutung ist, dass die Strukturbildung des Völkerstrafrechts in einem vertikalen Modus der Kooperation verläuft, der die horizontale Kooperation der Staaten und die vertikale Kooperation mit dem IStGH kombiniert. Indem die strukturellen Voraussetzungen zum Thema werden, kann eine eigenständige rechtssoziologische Perspektive entwickelt werden, die disziplinäre Ansätze aus den Politikwissenschaften und der Rechtswissenschaft aufgreift und weitergehende Fragestellungen ermöglicht. Dies wird mit einer qualitativen Analyse der Präambel des Römischen Statuts vorgeführt und anhand der Ergebnisse diskutiert.</p> 2023-11-30T00:00:00+01:00 Copyright (c) 2023 Zeitschrift für Rechtssoziologie https://submissions.zfrsoz.info/ojs/index.php/zfrsoz/article/view/78 Brothers in enabling crime 2022-11-14T17:36:47+01:00 Dominik Hofmann dominik.hofmann@uni-bielefeld.de <p>In den vergangenen Jahrzehnten hat sich, vor allem im globalen Süden, ein Diskurs über „Straflosigkeit“ entwickelt, der zahlreiche Ähnlichkeiten und Assoziationen mit dem über „Korruption“ aufweist. Der Artikel hellt theoretisch die – oft unterstellte, aber kaum je analytisch beleuchtete – Beziehung zwischen beiden auf. Dazu werden zunächst vier verbreitete Annahmen über die Art der besagten Beziehung und anschließend vier Gemeinsamkeiten identifiziert, die diese Annahmen einen. Um für die Gemeinsamkeiten eine soziologische Erklärung zu geben, wird eine Reihe von systemtheoretischen Theoremen zur Anwendung gebracht, wobei die Argumentation in drei Schritten verfährt: Korruption und Straffreiheit werden als Verstöße gegen zwei verschiedene Formen von Entscheidungsprogrammen dargestellt; diese beiden Arten von Programmen werden mit den Funktionssystemen Politik und Rechts verknüpft und schließlich wird die Unterscheidung zwischen beiden Phänomenen als semantische Differenzierung ausgelegt, die der strukturellen Differenzierung der genannten Funktionssysteme auf der Ebene der Weltgesellschaft nachfolgt.</p> 2023-11-30T00:00:00+01:00 Copyright (c) 2023 Zeitschrift für Rechtssoziologie https://submissions.zfrsoz.info/ojs/index.php/zfrsoz/article/view/91 Hubert Treiber and the Sociology of Law of Max Weber: From the Ideal Types of Legal Rationality to the Plurality of Law 2023-09-27T17:04:06+02:00 Michel Coutu michel.coutu@umontreal.ca <p>Informed by an encyclopaedic knowledge not only of Max Weber’s work but also of a large body of relevant legal, social and historical literature, Hubert Treiber has established himself as one of the world’s leading scholars of Weber, in particular of his <em>Sociology of Law</em>. Notably Hubert Treiber defends, being in my opinion absolutely right, Weber’s decisive contribution to <em>legal pluralism</em>, comparable to Eugen Ehrlich’s one, although from a quite different perspective. This position is in contrast to that of several proponents of legal pluralism, who associate Weber with a purely statist vision of law. To understand such a position and avoid errors and misinterpretations, we need however to consider broadly Weber’s insights following, as far as possible, the multiple and complex paths that Treiber himself took. For example, as Treiber argues, Weber’s ideal typical construction of social relations under the category “law” requires an Archimedean point, which is the <em>formal rationality of law</em>, closely associated, at the end of such an historical development, with the efforts of legal abstraction and systematisation by the proponents of Pandectism in modern Germany. In the following text, linked to some of Treiber’s major works, I therefore address first Weber’s analysis of the rationalities of law (I), and then deal with the question of the plurality of law (II), as these two aspects are closely intertwined.</p> 2023-11-30T00:00:00+01:00 Copyright (c) 2023 Zeitschrift für Rechtssoziologie https://submissions.zfrsoz.info/ojs/index.php/zfrsoz/article/view/115 Nationalsozialistische Schreibtischtäter in Würdigungen zu Rechtslehrern 2023-09-12T13:50:38+02:00 Klaus Dammann klaus.dammann@googlemail.com <p style="font-weight: 400;">In diesem Beitrag werden Diskussionen untersucht, die sich mit jenen Rechtslehrer-Würdigungstexten befassen, die zumindest teilweise (so Hubert Treibers Metastudie 1979) die „Zeit der Verstrickung“ und damit ‚Schreibtischtaten‘ (Bluttaten inklusive) im Deutschfaschismus bis 1945 besonders herausstellen. Zu der Diskussion um Treibers „Juristische Lebensläufe“ &nbsp;sind andere hinzugefügt: herum um Luhmann 1965 (kritisiert von Reemtsma und Kühl), Maschke 1987/2012, Renk/Sudhoff 1988 sowie Doehring 2008 (kommentiert von Rüthers). Diese fünf &nbsp;Kommunikationszusammenhänge werden daraufhin verglichen, welches Beobachtungsinstrumentarium zu sozialen Erwartungen (speziell Norm-, Motivations-, Moral-, Person- sowie Zeittheorie) in den fokalen Texten zur Kennzeichnung der Würdigungen verwendet wird. Obwohl&nbsp; nur zwei von ihnen (Treiber, Luhmann) sich explizit soziologischen Ansprüchen unterstellen, unterscheiden sie sich weniger als szientistisch (speziell: soziologistisch) erwartbar. Es wird untersucht, wie man das erklären kann. Es kann daran liegen, dass Szientismus in der Form des Soziologismus unangebracht ist. Die Hypothese wird bestätigt, dass der ‚Realitätskontakt‘ einer soziologischen Theorie&nbsp; es schafft, Gemeinsames von soziologischen und anderen Beobachtungsformen zu finden. Dieser Kontakt findet nicht nur mit Realitäts<em>tests</em> (Verwendung empirischer Methodik) sondern auch mit <em>Realitätsbezug</em> (einer Theoriemethodik) statt, d. h. dadurch, dass man soziologische Begriffe auf Selbstabstraktionen des außersoziologischen Gegenstandsbereichs ‚aufruhen‘ lässt. Heißt das, dass &nbsp;Begriffe (z.B. auch solche des Rechts) in die Soziologie diffundieren? In der „Anwendungsforschung“ hat man gegenteilig die Diffusion soziologischer Erkenntnis in außersoziologische Bereiche (auch ins Recht) untersucht.</p> 2023-11-30T00:00:00+01:00 Copyright (c) 2023 Zeitschrift für Rechtssoziologie https://submissions.zfrsoz.info/ojs/index.php/zfrsoz/article/view/62 System und Kasuistik in der Strafrechtswissenschaft - Interdisziplinäre Gedanken zu Hubert Treibers Einladung Max Weber zu lesen 2022-05-10T16:24:54+02:00 Monika Frommel mfrommel@hotmail.de <p>Aus juristischer Perspektive sind Max Webers Idealtypen des vom Systemgedanken geprägten kontinentaleuropäischen Rechtsdenkens und der eher kasuistisch vorgehenden angelsächsischen Praxis hilfreich. Sie können in eine interne Sprache, wie sie die üblichen Methodenlehren verwenden, übersetzt werden. Auch können die jeweiligen Vor- und Nachteile der beiden Vorgehensweisen kombiniert werden, um am Ende eine systematische und kasuistisch ausgearbeitete Rechtspraxis zu gewährleisten. Doch nur wenige Rechtswissenschaftler rezipierten zu Beginn des 20. Jahrhunderts Max Weber. Eine bemerkenswerte Ausnahme bildeten die zeitgenössischen Vertreter des sog. Freirechts, insbesondere H. Kantorowicz. Er folgte einer trialistischen Methodologie, wonach die jeweilige juristische Dogmatik den Sinn der Gesetze festlegt, während Rechtsgeschichte und Rechtssoziologie extern beobachten. Die Rechtsphilosophie sollte werturteilsfrei die verschiedenen Haltungen darstellen, um unterschiedliche normative Bewertungen systematisch einzuordnen. Besonders umstritten war und blieb bis heute die spezifischen Bedingungen einer Entscheidung. Nach der Perspektive der Freirechtler hat jede praktische Entscheidung letztlich einen dezisionistischen Anteil. Wegen dieser Erkenntnis wurde nicht nur jede relativistische Rechtstheorie heftig kritisiert, sondern es wurden auch ihre Vertreter disziplinär ausgegrenzt. Diese hartnäckige Ablehnung des letztlich dezisionistischen Charakters, auch der Rechtspraxis in der kontinentalen Rechtskultur, erschwerte eine offene Beschäftigung mit Max Webers rechtssoziologischen Schriften und erklärt auch, wieso die Max Weber-Forschung eine Domäne der Soziologie geblieben ist.</p> 2023-11-30T00:00:00+01:00 Copyright (c) 2023 Zeitschrift für Rechtssoziologie https://submissions.zfrsoz.info/ojs/index.php/zfrsoz/article/view/114 Wolfgang Hecker – Die Kopftuchdebatte – Verfassungsrecht und Sozialwissenschaften 2023-09-11T13:15:29+02:00 Kirsten Wiese kirsten-wiese@web.de 2023-11-30T00:00:00+01:00 Copyright (c) 2023 Zeitschrift für Rechtssoziologie https://submissions.zfrsoz.info/ojs/index.php/zfrsoz/article/view/116 Silvia von Steinsdorff, Ece Göztepe, Maria Abad Andrade, and Felix Petersen (2022) The Constitutional Court of Turkey – Between Legal and Political Reasoning. Baden-Baden: Nomos. 2023-09-15T22:16:20+02:00 Esra Demir Gürsel esdemir@gmail.com 2023-11-30T00:00:00+01:00 Copyright (c) 2023 Zeitschrift für Rechtssoziologie https://submissions.zfrsoz.info/ojs/index.php/zfrsoz/article/view/117 „Rechtswissenschaft lehren“, Handbuch der juristischen Fachdidaktik, herausgegeben von Julian Krüper, Tübingen, Mohr Siebeck 2022, ISBN 978-3-16-155622-7 2023-10-26T17:21:23+02:00 Ulrike Schultz ulrike.schultz@fernuni-hagen.de <p>Bei Rezensionen ist keine Zusammenfassung üblich</p> 2023-11-30T00:00:00+01:00 Copyright (c) 2023 Zeitschrift für Rechtssoziologie