Die Verwaltungspraxis in der Grundsicherung für Arbeitsuchende – eine rechtstatsächliche Analyse am Beispiel zugelassener kommunaler Träger
Abstract
Wie gehen die für die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zugelassenen kommunalen Träger, die sog. „Optionskommunen“, mit dem Instrument des Widerspruchs tatsächlich um, und was sagt das aus über dessen Bedeutung in der Verwaltungspraxis? Diese Fragen sind angesichts der Klagequote gegen Widerspruchsbescheide im Rechtskreis der Grundsicherung, die trotz umfangreicher Gesetzesreformen in der Vergangenheit nach wie vor überdurchschnittlich hoch ist, nicht nur gesellschaftspolitisch relevant, sondern auch wissenschaftlich von großem Interesse. Denn die Verwaltungspraxis der Optionskommunen stellt gewissermaßen eine „Blackbox“ dar, die kaum Einblicke in die internen Strukturen und Arbeitsabläufe zulässt. Vor diesem Hintergrund wurden eine Fokusgruppendiskussion und, darauf aufbauend, eine Befragung der hessischen Optionskommunen zu den Themen Organisation und Personal sowie Evaluation und Qualitätssicherung, einschließlich der behördeninternen und -übergreifenden Kommunikation und Zusammenarbeit, durchgeführt. Der Beitrag stellt die Ergebnisse vor und diskutiert kritisch, inwieweit die vorgefundenen Handlungs- und Entscheidungspraxen geeignet sind, den zentralen Funktionen des Widerspruchsverfahrens – der Selbstkontrolle der Verwaltung, der Entlastung der Gerichte und dem Rechtsschutz der Bürger*innen – adäquat Rechnung zu tragen.