Hans Kelsens Soziologieverständnis in den 1920er Jahren: Auch eine Geschichte einer Hinwendung?

Autor/innen

  • Malte Feldmann

Schlagworte:

Hans Kelsen, Law and Sociology, History of Sociological Theory

Abstract

Der Rechtswissenschaftler Hans Kelsen steht aufgrund seiner berühmt-berüchtigten Kritik an Eugen Ehrlich ebenso wie seiner Verneinung der Möglichkeit eines soziologischen Staatsbegriffs im Ruf eines Kritikers, wenn nicht gar Gegners der Soziologie. Im Gegensatz zu dieser Rezeption bemühte sich der historische Kelsen im Jahre 1929, Soziologe zu werden. So hätte er fast den Ruf auf die Oppenheimer-Nachfolge an der Frankfurter Universität erhalten. Dieses biographische Detail wird zum Anlass genommen, anhand der wichtigsten Monographien Kelsens aus den 1920er Jahren sowie von Archivmaterial aus dem Berufungsverfahren Hans Kelsens Soziologieverständnis in den 1920er Jahren zu rekonstruieren. Diese Spurensuche ergibt, dass Kelsen sich im Jahre 1929 selbst als Soziologe bezeichnete und sich einem „geisteswissenschaftlichen Verständnis“ der Soziologie verpflichtet sah. Dieses Soziologieverständnis Kelsens wird anhand verschiedener in seinen Schriften formulierter Anti-Standpunkte sowie seiner positiven Beschreibung des Aufgabenfelds der Soziologie ausführlich rekonstruiert. Kelsen zufolge obliegt der Soziologie eine doppelte Aufgabe: Einerseits beschreibt sie normative Eigengesetzlichkeiten, andererseits verfolgt sie die kausalwissenschaftliche Fragestellung, unter welchen tatsächlichen Bedingungen eine Normvorstellung wirksam wird. Insgesamt ergibt sich hieraus der Befund, dass Kelsen in den 1920er Jahren eine überraschende Hinwendung zur Soziologie vollzog.

Autor/innen-Biografie

Malte Feldmann

Veröffentlicht

26.05.2023