Die Cupola im Anthropozän

Klimahaftungsklagen der Zukunft

Autor/innen

  • Malte-C. Gruber Justus-Liebig-Universität Gießen

Schlagworte:

Anthropocene, Climate Change Liability, Ecological Private Law, Future Generations, Rights of Nature, Risk-Collectives

Abstract

Eine der Zukunftsaufgaben des Rechts besteht darin, Möglichkeiten der Konfliktbehandlung zu schaffen, die den grundlegenden Erfordernissen des Umwelt- und Klimaschutzes gerecht werden. Klimaverantwortung als kollektive ökologische Verantwortung wird dabei sowohl von staatlicher Politik als auch von wirtschaftlichen Unternehmungen gesellschaftlich erwartet und zunehmend auch rechtlich eingefordert. Mit der Perspektive eines ökologischen Privatrechts, das schutzwürdige Interessen und Rechtssubjektivität von der Verletzbarkeit her denkt, eröffnen sich den vielfältig Betroffenen entsprechend neue Rechtswege, um gegen drohende Klimagefahren oder -schäden vorzugehen und nach Ausgleich zu suchen. Durch gemeinsam erlittene Klimakatastrophen schicksalhaft verbunden, finden Lebensgesamtheiten zusammen, als Assoziationen von menschlichen und auch nichtmenschlichen Wesen,  die allesamt tatsächlich zu den Verletzten zählen. Rechtsschutz für diese verletzten lebendigen Wesen kann sich danach nicht mehr ausschließlich auf menschliche Bedürfnisse richten, sondern muss sich auf die im Klimawandel besonders deutlich hervortretende ubiquitäre Verletzbarkeit aller Formen von Leben einstellen. Das ökologische Privatrecht der Zukunft wird mithin dafür sorgen müssen, dass die betroffenen Lebensgesamtheiten aus eigenem Recht klagen können. Auf diese Weise wäre ein wirksamer ökologischer Klimarechtsschutz zu leisten, dessen Aufgabe es schließlich ist, den im gesellschaftlichen Interesse getroffenen klimapolitischen Entscheidungen zur Durchsetzung zu verhelfen.

Veröffentlicht

05.07.2024